Τρίτη 7 Φεβρουαρίου 2017

Keine IGeL ohne Vertrag!

Eigentlich ist es eine Binsenweisheit – und doch wird es immer wieder gerne vergessen: Privatleistungen für Kassenpatienten bedürfen einer vorherigen vertraglichen Vereinbarung. Dabei müssen Ärzte auf bestimmte Angaben achten.



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