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Αλέξανδρος Γ. Σφακιανάκης
ΩτοΡινοΛαρυγγολόγος
Αναπαύσεως 5
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Παρασκευή 1 Δεκεμβρίου 2017

Biosimilars und das Wirtschaftlichkeitsgebot

10-1055-s-0043-122250-1.jpg

Laryngo-Rhino-Otol 2017; 96: 828-830
DOI: 10.1055/s-0043-122250

Biosimilars unterliegen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V. Die konkrete Art der Prüfung hat Einfluss auf das ärztliche Verordnungsverhalten. In der Richtgrößenprüfung führt die Verordnung von Biosimilars in der Regel zwar nicht zu einem Regress, wohl aber erst einmal zur Einleitung eines Prüfverfahrens. Ab 2017 wird die Richtgrößenprüfung entfallen. Die stattdessen zu erwartenden Wirkstoffprüfungen auf regionaler Ebene können Quoten für das Verhältnis von Biosimilars zu Originalpräparaten vorgeben und bei einer Zielverfehlung zu Regressen führen. Erste Vereinbarungen auf regionaler Ebene über konkrete Prüfverfahren sind im Laufe des Jahres zu erwarten.
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Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

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