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Αλέξανδρος Γ. Σφακιανάκης
ΩτοΡινοΛαρυγγολόγος
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Σάββατο 14 Απριλίου 2018

Hautkrebsscreening und Behandlungskosten

Zusammenfassung

Hintergrund

Organtransplantierte Patienten unterliegen einem bis zu 250-fach erhöhten Hautkrebsrisiko. Mit der vorliegenden Arbeit wurden die Inanspruchnahme des Hautkrebsscreenings und die Kosten der Hautkrebsbehandlung unter den organtransplantierten Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven ermittelt und der Bedarf an Hautkrebspräventionsschulungen abgeleitet.

Methodik

Es wurden die Anzahl organtransplantierter Menschen (ICD Code Z94.0-4) mit und ohne Hautkrebsanamnese (ICD Code C43/C44), die Inanspruchnahme von dermatologischen Leistungen, die Kosten für Behandlungen mit der Diagnose Z94.0-4 ohne bzw. mit C43/C44-Codierung ausgewertet. Die Analysen wurden für die Jahre 2009 bis 2014 mithilfe der AOK-Abrechnungssysteme durchgeführt.

Ergebnisse

Zwischen 2009 und 2014 wurden 231 organtransplantierte Versicherte erfasst. Bis Mitte 2014 erkrankten 20 % dieser Versicherten an Hautkrebs, die mittlere Inzidenz lag bei 2,76 % pro Jahr. Im Mittel gingen 43 % mindestens 1‑mal pro Jahr zum Hautarzt. Ein Hautkrebsscreening erhielten durchschnittlich nur 15 % pro Jahr. Bei 29 % der organtransplantierten Menschen ohne Hautkrebsanamnese wurde die Haut weder von einem Hautarzt noch im Rahmen eines hausärztlichen Hautkrebsscreenings untersucht. Es wurden 17 stationäre Fälle organtransplantierter Personen mit der Hauptdiagnose C43/C44 ermittelt. Durch diese entstanden Kosten in Höhe von 54.707 € (im Mittel ca. 3200 € pro Fall).

Schlussfolgerungen

Die erhöhte Hautkrebsinzidenz und die damit verbundenen Behandlungskosten weisen auf einen Bedarf an Hautkrebspräventionsschulungen hin.



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