Spürbare Veränderungen gibt es derzeit im Medizinprodukterecht. Die Europäische Union hat mit der EU-Medizinprodukteverordnung 2017 (MDR) das Rechtsgebiet in wesentlichen Teilen novelliert. Betroffen von den Neuerungen sind in erster Linie die Hersteller von Medizinprodukten. Aber auch Anwender von Medizinprodukten, so auch niedergelassene Ärzte, die in ihrer Praxis Medizinprodukte zum Einsatz bringen, sollten über die neuen Regelungen Bescheid wissen.
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