Zusammenfassung
Zum fachärztlichen Basiswissen gehören die hörstörungsspezifischen pathophysiologischen und psychoakustischen Defizite. Im vorliegenden Beitrag werden die sich daraus ergebenden notwendigen Wirkungen der Hörgeräte zum bestmöglichen Behinderungsausgleich definiert und kritisch diskutiert. Die wesentlichen Einschränkungen bestehen bei der Schallleitungsstörung in der pegelunabhängigen Dämpfung und dem damit verbundenen Lautstärkeverlust, die nahezu vollständig durch eine vom Schallpegel unabhängige Verstärkung kompensierbar sind. Bei der Innenohrhörstörung verursacht der irreversible Verlust an äußeren und inneren Haarzellen und die damit verbundene Degeneration der Hörnervenverbindung zu den Haarzellen eine Undeutlichkeit, die sich besonders bei der Sprachverständlichkeit im Störgeräusch bemerkbar macht und mit Hörgeräten nicht unmittelbar verbesserbar ist. Hier genügt nicht allein die jetzt vom Schallpegel abhängige Verstärkung, sondern es sind wirksame Maßnahmen zur Verminderung des Störgeräuschpegels wie Störgeräuschfilterung und v. a. Richtmikrofone notwendig. Die Reduzierung von Störgeräuschen ist vielfach auch bei retrocochleären Hörstörungen die einzig wirksame Methode zur Verbesserung der Sprachverständlichkeit.
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