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Αλέξανδρος Γ. Σφακιανάκης
ΩτοΡινοΛαρυγγολόγος
Αναπαύσεως 5
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Τρίτη 28 Φεβρουαρίου 2017

Die Wahrnehmung des gesetzlichen Hautkrebsscreenings in der Allgemeinbevölkerung

Zusammenfassung

Hintergrund

Seit 2008 bieten deutsche gesetzliche Krankenversicherungen Hautkrebsscreenings als Standardleistung an. Entsprechend Versicherte ab einem Alter von 35 sind für eine Früherkennungsuntersuchung alle 2 Jahre berechtigt.

Ziel der Arbeit

Ziele der Studie waren die Wahrnehmung und Inanspruchnahme des gesetzlichen Hautkrebsscreenings (gHKS) in der Allgemeinbevölkerung.

Material und Methoden

Eine repräsentative Zufallsstichprobe von n = 1004 erwachsenen gesetzlich Versicherten wurde vom Forsa-Institut mittels computergestützter Telefoninterviews in einer Querschnittstudie im April 2015 befragt.

Ergebnisse

Bei 39 % aller Befragten wurde das Hautkrebsscreening bereits mindestens ein Mal durchgeführt; der Anteil der gHKS-Berechtigten war 45 %; 50 % der Befragten war der Anspruch auf das gHKS bekannt, die Informationsquellen waren vielfältig; 82 % gaben an, dass das Screening von einem Dermatologen durchgeführt wurde. Die Mehrheit (87 %) gab an, dass die Vorteile der Untersuchung gegenüber den Nachteilen überwogen. Während die gHKS-Teilnahmerate konstant zunahm (2011–2013–2015), stagnierte die Kenntnis des gHKS-Anspruchs.

Diskussion

Das Angebot zur Hautkrebsfrüherkennung wurde 7 Jahre nach Einführung des gHKS von knapp der Hälfte der Anspruchsberechtigten genutzt und überwiegend positiv beurteilt. Gleichzeitig ist lediglich 50 % der Befragten der gHKS-Anspruch bekannt. Weitere gezielte Maßnahmen sind nötig, um die Bekanntheit der Maßnahme zu erhöhen.



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