Zusammenfassung
Hintergrund
Seit 2008 bieten deutsche gesetzliche Krankenversicherungen Hautkrebsscreenings als Standardleistung an. Entsprechend Versicherte ab einem Alter von 35 sind für eine Früherkennungsuntersuchung alle 2 Jahre berechtigt.
Ziel der Arbeit
Ziele der Studie waren die Wahrnehmung und Inanspruchnahme des gesetzlichen Hautkrebsscreenings (gHKS) in der Allgemeinbevölkerung.
Material und Methoden
Eine repräsentative Zufallsstichprobe von n = 1004 erwachsenen gesetzlich Versicherten wurde vom Forsa-Institut mittels computergestützter Telefoninterviews in einer Querschnittstudie im April 2015 befragt.
Ergebnisse
Bei 39 % aller Befragten wurde das Hautkrebsscreening bereits mindestens ein Mal durchgeführt; der Anteil der gHKS-Berechtigten war 45 %; 50 % der Befragten war der Anspruch auf das gHKS bekannt, die Informationsquellen waren vielfältig; 82 % gaben an, dass das Screening von einem Dermatologen durchgeführt wurde. Die Mehrheit (87 %) gab an, dass die Vorteile der Untersuchung gegenüber den Nachteilen überwogen. Während die gHKS-Teilnahmerate konstant zunahm (2011–2013–2015), stagnierte die Kenntnis des gHKS-Anspruchs.
Diskussion
Das Angebot zur Hautkrebsfrüherkennung wurde 7 Jahre nach Einführung des gHKS von knapp der Hälfte der Anspruchsberechtigten genutzt und überwiegend positiv beurteilt. Gleichzeitig ist lediglich 50 % der Befragten der gHKS-Anspruch bekannt. Weitere gezielte Maßnahmen sind nötig, um die Bekanntheit der Maßnahme zu erhöhen.
http://ift.tt/2m9e79d
Δεν υπάρχουν σχόλια:
Δημοσίευση σχολίου